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   OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 9 LA 342/04   

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https://dejure.org/2006,10401
OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 9 LA 342/04 (https://dejure.org/2006,10401)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.2006 - 9 LA 342/04 (https://dejure.org/2006,10401)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 2006 - 9 LA 342/04 (https://dejure.org/2006,10401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück bei unterschiedlicher Nutzung auf dem Hinterlieger- und Vorderliegergrundstück

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück bei unterschiedlicher Nutzung auf dem Hinterliegergrundstück und Vorderliegergrundstück; Vorteilslage für die Grundstücke bei unterschiedlicher Nutzung; Voraussetzung für eine Bevorteilung des ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 3
    Hinterliegergrundstücks, Nutzung, Rücksichtnahme, Vorderliegergrundstück, Zufahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück bei unterschiedlicher Nutzung auf dem Hinterliegergrundstück und Vorderliegergrundstück; Vorteilslage für die Grundstücke bei unterschiedlicher Nutzung; Voraussetzung für eine Bevorteilung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 342
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06

    Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 9 LA 342/04
    Die bauliche und/oder gewerbliche Ausnutzbarkeit des Hinterliegergrundstücks darf nicht daran scheitern, dass der mit einer solchen Nutzung verbundene Verkehr das Grundstück nicht erreichen kann, weil er über das Vorderliegergrundstück wegen dessen Schutzbedürftigkeit nicht auf das dahinter liegende Grundstück gelangen kann (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 20.6.2006 - 6 A 101 58/06 - KStZ 2006, 171 = BauR 2006, 1794 (Leitsatz)).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 9 LA 342/04
    Der Senat habe in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2000 (- 9 M 1349/09 - NdsVBl 2001, 18) auf Fälle der Eigentümeridentität beim Vorliegen einer einheitlichen Nutzung abgestellt und für diese Fälle eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße für das Hinterliegergrundstück bejaht, aber zugleich bei einer unterschiedlichen Nutzung (z. B. einerseits zum Wohnen, andererseits als Gewerbebetrieb) eine Inanspruchnahmemöglichkeit ausnahmsweise verneint.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Demgegenüber lassen tatsächliche Hindernisse bei Eigentümeridentität - bei Nichtbestehen rechtlicher Hindernisse (vgl. Senatsbeschluss vom 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - juris Rn. 7) - den besonderen wirtschaftlichen Vorteil nur dann entfallen, wenn sie den bestimmungsgemäßen Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück ausschließen und der Eigentümer diese Verhältnisse nicht mit zumutbarem Aufwand beseitigen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2006 - 9 LA 342/04 - juris Rn. 11).

    In beiden Fällen muss aber die Zweiterschließung grundsätzlich den gesamten Verkehr bewältigen können, der angesichts der zulässigen Grundstücksnutzung - hier des Hinterliegergrundstücks - zu erwarten ist (Senatsbeschluss vom 29.11.2006, a. a. O., Rn. 8).

    Ein wirtschaftlich handelnder Eigentümer würde - bei Wegdenken der Ersterschließung - diese Kosten in Kauf nehmen, um dadurch eine bauliche Nutzbarkeit zu dem beinahe 10.000 m 2 großen Grundstück herbeizuführen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.11.2006, a. a. O., Rn. 11; vgl. auch Driehaus/Raden, a. a. O., § 35 Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anliegers zu einem Straßenausbaubeitrag;

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 248/13

    Blockrandbebauung; Brandschutz; Durchfahrt; Eigentümeridentität; Erreichbarkeit;

    24 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße dann im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (Senatsurteil vom 23. März 2009 - 9 LC 320/07 - n.v.; Senatsbeschlüsse vom 29. November 2006 - 9 LA 342/04 - NVwZ-RR 2007, 342; vom 26. April 2007 - 9 LA 92/06 - NVwZ-RR 2008, 345 = NordÖR 2008, 45; vom 16. Januar 2012 - 9 ME 135/11 - n.v.; vom 19. Juni 2014 - 9 LA 41/12 - n.v.).
  • VG Osnabrück, 06.06.2008 - 1 A 557/06

    Straßenausbaubeitrag: Eigentümeridentität und beschränkte Vorteilswirkung;

    "Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
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